über uns
Projekte
Freizeit
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Ober- und Abendoberschulen im Freistaat Sachsen in der Fassung ab 01.08.2018 (Schulordnung Ober- und Abendoberschulen – SOOSA)
Für Schüler der
Klasse 9 im Hauptschulbildungsgang
Alle Schüler im Hauptschulbildungsgang nehmen an den Prüfungen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses
und des
qualifizierenden Hauptschulabschlusses teil.
Nach § 51 SOOSA ist festgelegt: Den qualifizierenden Hauptschulabschluss erwirbt der Schüler, wenn er das Ziel der Klassenstufe 9 erreicht und an der besonderen Leistungsfeststellung erfolgreich teilgenommen hat. Die Teilnahme ist erfolgreich, wenn:
Diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn in einem Prüfungsfach eine zusätzliche mündliche Prüfung abgelegt wird und die Durchschnittsnote aus der schriftlichen und der zusätzlichen mündlichen Prüfung mindestens „ausreichend“ ist.
Für das Bestehen des Realschulabschlusses gilt nach § 40 der SOOSA folgendes, der Prüfungsteilnehmer hat die Abschlussprüfung bestanden, wenn:
Die Schüler und Eltern der Abschlussklassen unserer Schule werden rechtzeitig vor Beginn der Abschlussprüfungen über den Verlauf informiert. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, können nach vorheriger Terminabsprache beim Klassenleiter oder Schulleiter gestellt werden.